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Damit aus der Hilfsfrist keine Theorie wird.

Wenn es darauf ankommt

Abwehrender Brandschutz

Abwehrender Brandschutz beginnt, wenn der Alarm ausgelöst ist.

Ob er funktioniert, entscheidet sich lange vorher: Wie viele Einsatzkräfte, welche Fahrzeuge, welche Standorte? Der Feuerwehrbedarfsplan beantwortet diese Fragen nicht aus dem Bauch heraus, sondern nachvollziehbar und auf Grundlage der gesetzlichen Hilfsfristen.
 

Wir nehmen Ihre vorhandene Bedarfs- und Entwicklungsplanung auf, begehen die bestehenden Feuerwehrhäuser vor Ort, legen die Gefahrenklassen fest und gleichen Personal, Fahrzeuge und Gerätetechnik im Soll-Ist-Vergleich ab. Das Ergebnis ist ein Bericht, mit dem Sie im Gemeinderat, in der Geschäftsleitung oder gegenüber der Aufsichtsbehörde arbeiten können.

 

Feuerwehrbedarfsplan für öffentliche Feuerwehren

Gemeinden müssen eine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten – der Bedarfsplan ist der Nachweis dafür. Wir prüfen Ihre vorhandene Bedarfs- und Entwicklungsplanung, nehmen die bestehenden Feuerwehrhäuser vor Ort auf und zeigen auf, wo Ergänzungen und Anpassungen erforderlich sind. Realistisch und mit Blick darauf, was in Ihrer Gemeinde tatsächlich leistbar ist.

  • Durchsicht und Prüfung der vorhandenen Planung
  • Örtliche Aufnahme der bestehenden Feuerwehrhäuser
  • Festlegung der Gefahrenklassen
  • Soll-Ist-Abgleich von Personal, Fahrzeugen und Gerätetechnik

Bedarfsplanung für Werk- und Betriebsfeuerwehren

Für Betriebe mit eigener Werk- oder Betriebsfeuerwehr erstellen wir die Bedarfs- und Entwicklungsplanung nach denselben Grundsätzen – abgestimmt auf Ihre betrieblichen Gefahren und in enger Abstimmung mit Ihrer Wehrleitung. Das Ergebnis ist ein Bericht, mit dem Sie gegenüber Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörde argumentieren können.

  • Bewertung der betriebsspezifischen Gefahren
  • Örtliche Aufnahme und Bestandsbewertung
  • Soll-Ist-Abgleich von Personal, Fahrzeugen und Gerätetechnik
  • Abstimmung mit Wehrleitung und Behörde

Standort- und Machbarkeitsanalyse

Sie planen ein neues Feuerwehrhaus oder überlegen, Löschbezirke zusammenzulegen? Wir ermitteln, welcher Bebauungsbereich von welchem Standort aus innerhalb der gesetzlichen Hilfsfristen erreicht wird – und liefern damit die sachliche Grundlage für eine Entscheidung, die erfahrungsgemäß schnell emotional geführt wird.

  • Ermittlung des Abdeckungsbereichs je Standortoption
  • Bewertung anhand der gesetzlichen Hilfsfristen
  • Vergleich mehrerer Standorte
  • Prüfung der Zusammenlegung von Löschbezirken bzw. Abteilungen

Annette Zorn

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