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Damit aus der Hilfsfrist keine Theorie wird.

Abwehrender Brandschutz

Abwehrender Brandschutz beginnt, wenn der Alarm ausgelöst ist. Ob er funktioniert, entscheidet sich lange vorher: Wie viele Einsatzkräfte, welche Fahrzeuge, welche Standorte? Der Feuerwehrbedarfsplan beantwortet diese Fragen nicht aus dem Bauch heraus, sondern nachvollziehbar und auf Grundlage der gesetzlichen Hilfsfristen. Wir nehmen Ihre vorhandene Bedarfs- und Entwicklungsplanung auf, begehen die bestehenden Feuerwehrhäuser vor Ort, legen die Gefahrenklassen fest und gleichen Personal, Fahrzeuge und Gerätetechnik im Soll-Ist-Vergleich ab. Das Ergebnis ist ein Bericht, mit dem Sie im Gemeinderat, in der Geschäftsleitung oder gegenüber der Aufsichtsbehörde arbeiten können.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Feuerwehrbedarfsplan / Brandschutzbedarfsplan für öffentliche Feuerwehren
  • Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werk- und Betriebsfeuerwehren
  • Festlegung der Gefahrenklassen
  • Soll-Ist-Abgleich von Personal, Fahrzeugen und Gerätetechnik
  • Standort- und Machbarkeitsanalyse für neue Feuerwehrhäuser
  • Prüfung der Zusammenlegung von Löschbezirken bzw. Abteilungen

Annette Zorn

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